Die Berufsausbildungsassistenz unterstützt Jugendliche mit Behinderungen bzw. anderen Vermittlungshemmnissen bei der Ausbildung im Rahmen einer verlängerten Lehre oder Teilqualifikation.
Die Möglichkeit einer verlängerten Lehre oder Teilqualifikation bringt neue Chancen für Jugendliche mit persönlichen Vermittlungshindernissen und Unternehmen.
Lehrlinge und Betriebe bekommen durch die Berufsausbildungsassistenz maßgeschneiderte Unterstützungsangebote für eine Qualifizierung im Rahmen der Lehre.
Die Unterstützung der Berufsausbildungsassistenz ermöglicht den Jugendlichen einen erfolgreichen Abschluss ihrer Lehre oder Teilqualifikation.
Zielgruppe:
Jugendliche bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
Voraussetzungen:
Die Berufsausbildungsassistenz kann in Anspruch genommen werden bei Vorliegen:
- eines sonderpädagogischen Förderbedarfs am Ende der Pflichtschule
- von keinem oder einem negativen Abschluss der Pflichtschule
- einer Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes
einer Fachlichen Stellungnahme: wenn eine vom AMS oder vom Sozialministeriumservice beauftragte Beratungseinrichtung eine Lehre nach §8b empfiehlt.
Wissenswerte Informationen/Besonderheiten des Projektes:
Die Berufsausbildungsassistenz unterstützt über einen sehr langen Zeitraum – während der gesamten Dauer der verlängerten Lehre oder Teilqualifikation bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.
Kontakt:
DSPin Carina Tiefenbacher
Bahnhofplatz 1
3270 Scheibbs
0676/669 11 50
Diese Maßnahme wird aus den Mitteln der Europäischen Sozialfonds finanziert.
NEBA ist eine Initiative des Sozialministeriumservice.