Die Berufsausbildungsassistenz unterstützt Jugendliche mit Behinderungen bzw. anderen Vermittlungshemmnissen bei der Ausbildung im Rahmen einer verlängerten Lehre oder Teilqualifikation.
Die Möglichkeit einer verlängerten Lehre oder Teilqualifikation bringt neue Chancen für Jugendliche mit persönlichen Vermittlungshindernissen und Unternehmen.
Lehrlinge und Betriebe bekommen durch die Berufsausbildungsassistenz maßgeschneiderte Unterstützungsangebote für eine Qualifizierung im Rahmen der Lehre.
Die Unterstützung der Berufsausbildungsassistenz ermöglicht den Jugendlichen einen erfolgreichen Abschluss ihrer Lehre oder Teilqualifikation.
Zielgruppe:
Jugendliche bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
Voraussetzungen:
Die Berufsausbildungsassistenz kann in Anspruch genommen werden bei Vorliegen:
- eines sonderpädagogischen Förderbedarfs am Ende der Pflichtschule
- von keinem oder einem negativen Abschluss der Pflichtschule
- einer Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes
Wissenswerte Informationen/Besonderheiten des Projektes:
- Beratung und Begleitung – freiwillig und kostenlos!
- Gute Erreichbarkeit – durch Beratungsstellen in jedem Bezirk.
Enge Vernetzung – mit allen Partnerorganisationen und psychosozialen Einrichtungen in den Regionen.
Kontakt:
Elisabeth Zuser, BA
Stadtgraben 10, 3390 Melk
0676 838 44 8883
Diese Maßnahme wird aus den Mitteln der Europäischen Sozialfonds finanziert.
NEBA ist eine Initiative des Sozialministeriumservice.